WISSENSWERTES (A-Z)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305ff. BGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Die Auflassung ist Bestandteil des notariellen Kaufvertrages, in dem der Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer vereinbart wird. In der Regel dauert es bis zu acht Wochen bis die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist. Darum wird der Anspruch auf Übertragung des Eigentums in Form einer Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
Die Baubeschreibung ist meistens Teil des Bauvertrags. In ihr wird definiert, welche Leistungen der Bauträger in welchem Umfang auszuführen hat und welche Materialien verwendet werden. Eine gute Baubeschreibung ist detailliert und präzise. Die Art des Hauses bzw. der Wohnung, sowie alle Abmessungen und Größen sollten darin exakt dokumentiert werden. Um den Immobilienverkauf zügig abzuwickeln, ist es hilfreich, die Baubeschreibung den Kaufinteressenten zur Verfügung zu stellen.
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder eines Erbbauberechtigten, zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zugunsten eines anderen Grundstückes. Das Erfordernis zur Eintragung und der Inhalt einer Baulast ergeben sich z.B. aus einem Baugenehmigungsverfahren, oder einer Grundstücksteilung. Inhalt von Baulasten können u.a. Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein
Eine Belastungsvollmacht ist nur erforderlich, wenn der Käufer eine Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs schon vor einer Eigentumsumschreibung vornehmen will und der Kreditgeber hierfür eine Kreditsicherheit verlangt. Dann bietet sich für die Immobilienfinanzierung die Beleihung mittels Grundpfandrecht auf der vom Käufer zu erwerbenden Immobilie an. Da diese Immobilie rechtlich noch im Eigentum des Verkäufers steht und nur dieser Belastungen von Grundpfandrechten vornehmen kann und der Kaufpreis bereits vor Eigentumsumschreibung beim Notar vorliegen muss, hat die Praxis im Kaufvertrag eine vertragliche Konstruktion gefunden, die die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen berücksichtigt.
Aufgabe einer Datenschutzerklärung ist es, Verbraucher als Nutzer von Online-Diensten darüber aufzuklären, in welchem Umfang Daten verarbeitet werden und was dabei zum Schutz ihrer Persönlichkeitssphäre unternommen wird.
Grundsätzlich müssen Immobilieneigentümer beim Verkaufen, Vermieten oder Verpachten des Eigenheims einen Energieausweis vorweisen. Sie dürfen auf einen Energieausweis verzichten, wenn sie eine Immobilie besitzen, die kleiner als 50 m² ist, unter Denkmalschutz steht, nicht regelmäßig genutzt, beheizt oder gekühlt wird (wie zum Beispiel Ferienhäuser) oder sehr speziell genutzt wird (wie Stallungen oder Gewächshäuser). Beim Abschluss des Verkaufs muss der Energieausweis dem neuen Eigentümer ausgehändigt werden (EnEV 2014).
Immobilienverkäufer haben gute Gründe, sich eine Finanzierungsbestätigung vorzeigen zu lassen: Stellen Sie sich vor, der unterschriebene Kaufvertrag, mit dem Sie Ihre Immobilie verkaufen wollten, muss rückabgewickelt werden, weil sich herausstellt, dass der Käufer nicht zahlungsfähig ist. Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags würde Sie zusätzlich Zeit und Geld kosten. Hinzu kommt, dass Sie mit dem Haus- oder Wohnungsverkauf eventuell von vorne anfangen, die Suche nach Kaufinteressenten neu beginnen müssen – was meistens den Verkaufspreis schmälert, da das Angebot nun an Seriosität einbüßt.
Immobiliendiensleiter sind verpflichtet, die Identität der Kunden festzustellen und zu überprüfen.
Der Grundbuchauszug ist die Abschrift von den Eintragungen im Grundbuch. Dies ist ein öffentliches Register, welches das Grundstück, die grundstücksgleichen Rechte und die Eigentumsverhältnisse sowie die damit verbundenen Belastungen beinhaltet. Beim Wohnungs- oder Hausverkauf gilt der Grundbuchauszug als Nachweis dafür, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist. Dieser Beleg ist zum einen für den Käufer interessant, zum anderen aber auch für den Notar, der sich mit einem Grundbuchauszug ebenfalls von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen muss. Außerdem sind auch mögliche Lasten und Rechte Dritter an der Immobilie und dem Grundstück in einem Grundbuchauszug abzulesen, was ebenfalls wichtige Informationen für den Käufer sind.
Eine Haftungsbeschränkung ist die vertraglich vereinbarte Reduzierung der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Vertragspartei. Die Verringerung erfolgt dabei gegenüber der Haftungsverteilung, die das Gesetz für die Durchführung des jeweiligen Vertrags vorsähe, wenn keine abweichenden Dispositionen getroffen wurden.
Als Hausgeld wird die Vorauszahlung bezeichnet, die der Wohnungseigentümer monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt und die am Jahresende abgerechnet wird. Das Hausgeld oder Wohngeld ist somit eine Art Nebenkostenabrechnung für den Eigentümer.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Für die Immobilienfotografie gilt dieser Satz allemal. Das 21. Jahrhundert ist ein visuelles Zeitalter. Bevor ein Text gelesen wird, sieht sich der Leser die illustrierenden Fotos an. Bei Immobilieninseraten schenken potenzielle Käufer und Mieter den Fotos die größte Aufmerksamkeit. Sie wurden in den letzten 20 Jahren ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Inserats – und die Qualität der Immobilienfotos ist dabei stetig besser geworden.
Brillante Bilder ziehen magisch an
Als Eigentümer sollten Sie wissen: Interessenten entscheiden anhand der Bilder meist innerhalb von wenigen Sekunden, ob sie ihre Immobilie ansprechend finden. Gut gelungene Immobilienfotos machen Wohnobjekte attraktiv und für die Kunden erlebbar. Diese ziehen das Auge des Betrachters magisch an. Schöne Perspektiven und das Spiel mit dem Licht sorgen für positive Emotionen, machen Lust auf mehr und erwecken den Wunsch einzuziehen. Die Immobilie wirkt wertiger. Immobilienfotografen erspüren die Räume, nutzen die Elemente zur Gestaltung und zeigen Räumlichkeit und Wohnlichkeit. Professionelle Immobilienfotos verschaffen einem Wohnobjekt in den einschlägigen Immobilienportalen mehr Sichtbarkeit und Resonanz und steigern die Verkaufs- und Vermietungschancen. Insgesamt lassen sich Immobilien und Grundstücke mit aussagekräftigen Bildern schneller und besser vermarkten.
Gut geplant ist halb gewonnen
Der Erfolg der Immobilienfotografie ist abhängig von diesem Grundsatz. Man sollte eine Immobilie zunächst fotogen machen. Aufgeräumte Räume und Außenanlagen schaffen Ruhe und Ordnung im Bild. Weniger ist mehr. Je mehr Gegenstände in einem Raum stehen, desto kleiner wirkt er. Möbel und Accessoires verleihen dem Zimmer Behaglichkeit. An der richtigen Stelle werden sie zum Blickfang, an der falschen wirken sie störend. Auch ein gepflegtes Grundstück zeugt von einem sorgsamen Umgang mit der Immobilie und sendet positive Signale an die Interessenten. In der Immobilienfotografie sollte man zudem auf Farben und auf Kontraste achten.
Kommt Zeit kommt Rat
Die Jahres- und die Tageszeit spielen in die Bildwirkung hinein. Ein professioneller Immobilienfotograf ermittelt jahreszeitabhängig die ideale Zeit fürs Shooting. Aufnahmen zur goldenen Stunde, am Morgen oder in der Abendsonne vermitteln eine behagliche Atmosphäre und werfen meist ein schönes Licht in die Räume. Gute Ausleuchtung ist das A und O bei Innenaufnahmen. Der Profi macht alle Lampen an, öffnet die Fenster und Türen, lässt so viel Licht wie möglich einströmen. Für Immobilien, deren Außenanstrich seine besten Zeiten hinter sich hat, empfehlen sich Aufnahmen an einen schönen Tag in der Abenddämmerung bei erleuchteten Fenstern. Fotografieren sollte man grundsätzlich immer bei vorteilhaftem Wetter. Eine Immobilie, die in einer Regenlandschaft aufgenommen wird, besitzt eine triste Ausstrahlung.
Es ist alles eine Sache der Perspektive
Die richtige Wahl der Perspektive macht Räumlichkeit sichtbar. Möglichst realistisch und doch räumlich, Innenräume zu fotografieren bedarf der Übung. Immobilienfotos können Einblicke in den Raum gewähren oder Ausblicke durch das Fenster in die Landschaft sowie Durchsichten in Zimmer und Flure. Die Gestaltung des Bildes, die richtige Perspektive, ein ausgewogener Bildaufbau und die Innenräume werden natürlich wahrgenommen. Die Kunst besteht darin, eine dreidimensionale Welt in der Immobilienfotografie zweidimensional zu gestalten.
Die Technik von heute ist das Brot von morgen
Für Immobilienfotografie auf Premium-Niveau sind sorgfältig erworbene fotografische Spezialkenntnisse und die Investition in teure Technik notwendig. Eine professionelle Ausrüstung ist die Grundlage der hochwertigen Immobilienfotografie. Digitale Spiegelreflexkameras oder spiegellose Systemkameras besitzen Sensoren in der richtigen Größe und differenzierte Programme, um mit den teilweise schwierigen Lichtsituationen umzugehen. Als unverzichtbares Zubehör gilt das Weitwinkelobjektiv, mit dem viel größere und damit präsentablere Bildausschnitte aufgenommen werden können. Ein Dreibein-Stativ hilft stürzende Linien und Verwacklungsunschärfen durch längere Belichtungszeiten zu vermeiden. Eine Blitzausrüstung kann als Aufheller in dunklen Bereichen dienen. Diese sollte, wenn möglich, aber nicht die wichtigste Lichtquelle sein.
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Wir leben nicht nur in einem Zeitalter des Bildes, wir leben im Zeitalter der Bildbearbeitung. Mit guter Software lassen sich Stimmungen verändern, verzerrte Bilder begradigen und stürzende Linien vermeiden. Ebenso groß sind aber auch die Möglichkeiten, von der Realität abzuweichen. Aus diesem Grund sollte die Bildbearbeitung in der Immobilienfotografie nur mit viel Fingerspitzengefühl eingesetzt werden, denn: Transparenz ist das oberste Gebot bei der Vermarktung einer Immobilie.
Der Weg ist das Ziel
Das Ziel bei der Immobilienvermarktung ist ein schneller und möglichst ertragreicher Verkauf. Der Weg dahin führt nur über professionelle Immobilienfotos und daraus resultierende ästhetische und wertige Exposés. Eine gelungene Aufnahme lenkt die Wahrnehmung eines Betrachters geschickt und nachhaltig auf die positiven Eigenschaften einer Immobilie. Mit hochwertigen Bildern hebt sich QuartierPlus deutlich vom Wettbewerb ab. Statt mit dem Smartphone schlechte Fotos zu machen, investiert QuartierPlus in professionelle Immobilienfotos. So nimmt QuartierPlus die Anliegen der Kunden ernst. Der Kunde weiß, dass neben aller fachlichen Kompetenz nur die bestmögliche Darstellung seiner Immobilie ihn an sein Ziel bringt. Am Ende sorgen Premium-Bilder für mehr Zeit, Geld und Reputation.
Immobilienverrentung bedeutet, dass Eigentümer ihre Immobilie nutzen, um regelmäßiges Einkommen im Alter zu erhalten, ohne sofort ausziehen zu müssen. Die wichtigsten Methoden kurz erklärt:
Leibrente
- Die Immobilie wird verkauft.
- Der Verkäufer erhält monatliche Rentenzahlungen lebenslang.
- Meist bleibt ein Wohnrecht im Haus oder in der Wohnung bestehen.
Rückmietverkauf mit Nießbrauch
- Eigentümer verkauft die Immobilie, behält aber ein Nießbrauchrecht.
- Das bedeutet: Man darf weiter darin wohnen oder sie vermieten und die Miete behalten.
- Zusätzlich gibt es oft eine Einmalzahlung oder Rente.
Rückmietverkauf mit Wohnrecht
Die Immobilie wird verkauft.
Der ehemalige Eigentümer erhält eine Einmalzahlung.
Gleichzeitig wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen.
Teilverkauf
Nur ein Teil der Immobilie (z. B. 30–50 %) wird verkauft.
Der Eigentümer bekommt sofort Geld, bleibt aber im Haus.
Für den verkauften Anteil zahlt man meist eine monatliche Nutzungsgebühr.
Erbbaurecht
Das Grundstück bleibt im Besitz des Eigentümers.
Der Nutzer zahlt dafür regelmäßig einen Erbbauzins.
Das Recht läuft meist 50–99 Jahre und wird im Grundbuch eingetragen.
Umkehrhypothek
- Die Immobilie bleibt im Eigentum.
- Eine Bank zahlt monatlich Geld oder eine Einmalzahlung.
- Rückzahlung erfolgt meist erst beim Verkauf oder nach dem Tod.
Kurz zusammengefasst:
Immobilienverrentung ermöglicht älteren Eigentümern, das in der Immobilie gebundene Vermögen zu Geld zu machen, während sie weiterhin dort wohnen können.
Die Instandhaltungsrücklage wird auch als Reparaturfond oder Erneuerungsfond bezeichnet. Damit ist das Sparen von Geld für zukünftige Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen an der Immobilie gemeint. Im WEG (Wohneigentumsgesetz) ist sie als Rückstellung zur langfristigen Erhaltung der Liegenschaftswerte von Eigentumswohnungen definiert. Somit ist die Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentümerschaften gesetzlich verankert. Das heißt, wenn eine Eigentümergemeinschaft keine Rücklagen bildet, kann ein Wohnungseigentümer darauf bestehen, dass sich das ändert. Andersrum muss ein Eigentümer den Rücklagenbetrag zahlen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies festgelegt hat. Hauseigentümern dagegen ist es freigestellt, ob sie zusätzlich Geld für zukünftige Renovierungen und Reparaturen sparen wollen.
Unter dem Begriff Lastenfreistellung versteht man im Immobilienverkauf die Auflösung der Lasten, die auf dem zu verkaufenden Haus oder Grundstück liegen. Diese Lasten sind Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden des Immobilienverkäufers. Aus Sicht des potentiellen Käufers sind diese Lasten Fremdbelastungen. Diese möchte er natürlich nicht mitkaufen. Daher kann in Form einer Lastenfreistellung eine Löschung der Fremdbelastungen erfolgen und Sie können Ihre Immobilie lastenfrei verkaufen.
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, so geschieht dies in der Regel lastenfrei. Wird ein im Grundbuch mit Rechten belastetes Grundstück verkauft, muss im notariellen Kaufvertrag klargestellt werden, welche Rechte der Erwerber übernimmt und welche Rechte zur Löschung gebracht werden sollen. Soll ein im Grundbuch eingetragenes Recht gelöscht werden, muss diejenige Person, zu deren Gunsten dieses Recht besteht (Gläubiger), eine Löschungsbewilligung erteilen (§ 875 BGB). Entweder besorgt der Verkäufer der Immobilie die Löschungsbewilligung beim Gläubiger selbst, oder die Parteien beauftragen den Notar, beim jeweiligen Gläubiger die notwendige Löschungsbewilligung einzuholen.
Bei einem Makler-Alleinauftrag ist der Immobilienmakler innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zum Tätigwerden verpflichtet. Der Auftraggeber verzichtet bei einem Makler-Alleinauftrag andere Makler zu beauftragen, außerdem kann er den Auftrag in der vereinbarten Zeit nicht widerrufen. Der Maklervertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form.
Beim Verkauf einer bestehenden Immobilie ist es nicht leicht, deren tatsächlichen Wert zu bestimmen. Insbesondere Laien haben nicht das nötige Hintergrundwissen, um eine Immobilie richtig bewerten zu können. Dies führt in der Praxis häufig dazu, dass Verkäufer ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück entweder a) zu hoch anbieten (was zu einer längeren Vermarktungszeit und einem niedrigeren Verkaufspreis führt) oder b) zu niedrig anbieten (was fast unweigerlich zu einem finanziellen Verlust führt). Eine professionelle Marktwerteinschätzung sorgt für Sicherheit, realistische Preise und schnellere Transaktionen, während eine fehlende Bewertung häufig zu Zeitverlust, Geldverlust und Unsicherheit führt.Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Bewertung von Immobilien: Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren.
Aufgrund der sehr weitreichenden Konsequenzen eines Immobilienverkaufs schreibt § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags zwingend vor. Der Notar klärt dabei als neutraler Jurist über die Tragweite und alle rechtlichen Risiken des Kaufvertrags auf. Eine steuerliche Beratung, Beurteilung des Kaufpreises oder rechtsanwaltliche Beratung einer Partei gehören allerdings nicht zu den Aufgabenbereichen eines Notars.
Der Nutzen-Lastenwechsel bezeichnet den Übergang von Nutzen und Lasten der verkauften Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer. Dieser Übergang geschieht regelmäßig mit der Übergabe der Immobilie. Der Käufer kann die Immobilie ab sofort nutzen. Bei vermieteten Objekten stehen dem Käufer ab diesem Zeitpunkt die Mieten zu. Der Käufer hat ab sofort auch die Lasten der Immobilie zu tragen, z.B. Grundsteuer und Wohngeld.
Die Teilungserklärung ist laut Definition eine Erklärung des Grundstückseigentümers an das Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Mit jedem Anteil ist damit das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden. Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer werden in der Teilungserklärung geregelt. Die Teilungserklärung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass einzelne Wohnungsgrundbücher angelegt und einzelne Wohneinheiten verkauft werden können.
Bei der Umschuldung eines Haus- oder Immobilienkredits wird ein neues Darlehen aufgenommen, um damit einen oder mehrere bestehende Kredite vollständig zurückzuzahlen und damit zu ersetzen. Ziel einer Umschuldung sind immer bessere Darlehnskonditionen für den Schuldner (Kreditnehmer). Dem Gläubiger (Kreditgeber) wird dabei allerdings ebenfalls zugestanden, dadurch keinen finanziellen Nachteil erleiden zu müssen. Daher darf der Kreditgeber den durch die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags entstehenden Schaden dem Kreditnehmer als Schadensersatzforderung in Form einer sogenannten „Vorfälligkeitsentschädigung“ in Rechnung stellen. Zum Schaden zählen die bereits einkalkulierten Gewinne der ursprünglichen Restlaufzeit.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört zu den wichtigsten Unterlagen beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf. Sie dient als Nachweis für das Grundbuchamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Das Finanzamt bestätigt mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des Käufers in das Grundbuch bestehen und der Käufer somit als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine „Entgeltforderung”, die eine Bank erhebt, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Mit ihr wird eine bereits erbrachte, vertraglich vereinbarte Gegenleistung abgegolten. Das bedeutet im Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Immobiliendarlehens, dass Sie im Gegenzug für den Ihnen bereits ausbezahlten Darlehensbetrag den gesamten vereinbarten Rückzahlungsbetrag erstatten müssen. Das ist die offene Restschuld sowie zusätzlich die kalkulierten Gewinne für die restliche Laufzeit einer vertraglich vereinbarten Zinsbindungsfrist. Die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kündigung des Immobilienkredits ist insofern ein Anspruch der Bank auf den Ersatz des gesamten Schadens, der ihr durch die vorzeitige Kreditkündigung entsteht. Es handelt sich dabei also nicht um eine Gebühr, wie beispielsweise für eine erbrachte Dienstleistung.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in Deutschland die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG oder durch Teilung nach § 8 WEG.
Vertragserklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden.
Der Wirtschaftsplan ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Aufstellung der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die rechtliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer zu den (zugleich damit beschlossenen) Hausgeldzahlungen.